Allgemeine Geschäfts-Bedingungen
zum Hauswartvertrag

  1. Allgemeines
Die vorliegenden Bestimmungen sind für beide Parteien verbindlich und bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Hauswartvertrages.
2. Unsere Leistungen
Die Leistungen der Fa. H S Huber Service sind im Hauswartprogramm festgehalten. Dieses Programm zeigt den Rahmen der Wartungsaufgaben an und dient als Planungsgrundlage. Abweichungen aufgrund spezieller Situationen sind möglich.
3. Pikett – Telefon
Für Notfälle wird ein Pikett-Telefon betrieben. Als Notfall gelten Ereignisse, deren Erledigung keinen Aufschub dulden. Erforderliche Handwerkeraufgebote werden nach den Weisungen des Kunden gemacht. Die erbrachten Leistungen werden separat verrechnet.
4. Haftpflichtversicherung
Unsere Betriebshaftpflicht-Versicherung deckt Ereignisse bis fünf Millionen Franken, Allfällige Schäden sind im Rahmen dieser Versicherung gedeckt. Ausgeschlossen ist jede Haftung für Schäden, welche aus nicht oder zu spät erfolgter Schneeräumung bzw. Eisbekämpfung entstehen.
5. Sozialleistungen
Unser Personal ist nach den gesetzlichen Bestimmungen versichert. Alle Sozialbeiträge sind in der Taxe inbegriffen.
6. Konditionen
Die Leistungen gemäss,, Hauswartprogramm“ werden in einem Jahresvertrag festgehalten. Die Monatstaxe ist 1/12 der Jahrestaxe und wird zu Beginn eines Monats in Rechnung gestellt und jeweils Ende des laufenden Monats zur Zahlung fällig.
7. Verbrauchsmaterial
Notwendiges Hauswartmaterial wird von der Fa. H S Huber Service besorgt und der Verwaltung mit einer Spesenabrechnung fakturiert.
8. Vertragsauflösung
Der Hauswartvertrag erneuert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Bei ausserterminlicher Kündigung sind die Monatstaxen bis zum Vertragablauf geschuldet.
9. Weitere Bestimmungen
Die Monatstaxe gründet sich auf der Basis der heutigen Löhne und Preise. Bei einer Veränderung der Grundkosten können Taxanpassungen vorgenommen werden, ohne den Vertragsablauf abzuwarten.